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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erstellung von Nachhaltigkeitsanalysen und Leistungsrechnungen

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Erstellung einer Nachhaltigkeitsanalyse und/oder einer Leistungsrechnung, insbesondere für Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen zwischen der Regionalwert Leistungen GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – und dem Auftraggeber.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Soweit der Auftraggeber hiergegen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber dem Dienstleister keinen schriftlichen Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

(3) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Dienstleister und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Dienstleister ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Insoweit haben abweichende oder widersprechende Bedingungen nur Gültigkeit, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich in Schriftform anerkannt worden sind.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Dienstleister dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erbringung einer Dienstleistung erfolgen.

(3) Bei auf elektronischem Wege eingehenden Aufträgen bestätigt der Dienstleister den Zugang des Auftrages unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahme verbunden werden.

(4) Der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Dienstleisters vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Grundlage der Zusammenarbeit der Parteien ist eine entsprechende individualvertragliche Vereinbarung. Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, wird im Rahmen der Geschäftsbeziehungen nur die Erbringung von Dienstleistungen und kein bestimmter Erfolg geschuldet.

(2) Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

(3) Der Dienstleister stellt für die Nachhaltigkeitsanalyse und/oder die Leistungsrechnung auf seiner Homepage ein algorithmusbasiertes Programm zur Verfügung. Für die korrekte und zutreffende Eingabe der Daten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Eine nachträgliche Prüfung der mittels des Programmes erstellten Nachhaltigkeitsanalyse und/oder Leistungsrechnung durch den Dienstleister findet nicht statt. Der Dienstleister ist ferner nicht verpflichtet, die ihm übermittelten oder eingegebenen Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; eigene Recherchen hat der Auftraggeber nicht durchzuführen.

(4) Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Der Dienstleister kann im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erworbenes Know-how unbeschränkt nutzen.

§ 4 Vertragsdauer

(1) Die Vertragsdauer bestimmt sich bei Dienstverträgen bzw. bei Verträgen mit dienstvertraglichem Schwerpunkt nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.

(2) Vorbehaltlich individualvertraglicher Vereinbarungen können Verträge im Sinne des Absatz 1 jederzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.

(3) Die Kündigung vor Beginn des Vertrages ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist ausnahmsweise möglich, wenn offensichtlich ist, dass eine Partei ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

§ 5 Teilleistungen

Der Dienstleister ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, es sei denn dem Auftraggeber sind die Teilleistungen nicht zumutbar.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist während der gesamten Vertragsbeziehung dazu verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeit notwendigen und relevanten Unterlagen und Daten rechtzeitig vorzulegen bzw. zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst nachträglich bekannt werden. Bei Nutzung des zur Verfügung gestellten Programms zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsanalyse und/oder Leistungsrechnung hat der Auftraggeber die korrekte und zutreffende Eingabe der geforderten Daten sicherzustellen.

(2) Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Dienstleisters die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen sowie mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

(3) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten, verliert er seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Die Pflicht des Auftraggebers zur Gegenleistung bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

§ 7 Überlassene Unterlagen, Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Der Dienstleister behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Anleitungen, Abbildungen, Vorschlägen sowie anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat diese Gegenstände auf Verlangen des Dienstleisters vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(2) Der Dienstleister ist zur Aufbewahrung von überlassenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind.

§ 8 Rechte an Arbeitsergebnissen

Der Dienstleister ist berechtigt, Arbeitsergebnisse und gewonnenes Know-how unter Wahrung gesetzlicher und vertraglicher Geheimhaltungspflichten auch anderweitig zu verwerten.

§ 9 Werbeverbot

Erstellte Nachhaltigkeitsanalysen und/oder Leistungsrechnungen des Dienstleisters stellen kein rechtlich anerkanntes Zertifikat, Siegel-, Prüf- oder Gütezeichen dar. Insoweit wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass eine Anpreisung oder Werbung mit erstellten Nachhaltigkeitsanalysen und/oder Leistungsrechnungen – je nach Ausgestaltung der Werbung – rechtlich unzulässig sein kann.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung bestimmt sich nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind sämtliche Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Ferner steht dem Dienstleister für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 8,00 € zu. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Dienstleister kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Alle Preise des Dienstleisters verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 11 Fristen und Termine

(1) Die vom Dienstleister genannten Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich in Schriftform als verbindlich vereinbart werden. Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, beginnen ausdrücklich in Schriftform vereinbarte Fristen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Lauf der Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten (wie z.B. der gegebenenfalls vereinbarten Pflicht zur Freigabe der Durchführung oder etwaigen Pflicht zur Zahlung eines Vorschusses) nachgekommen ist. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer von Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonst vom Dienstleister nicht zu vertretenen Ereignissen; endsprechendes gilt für vereinbarte Termine.

(2) Soweit die Parteien verbindliche Termine und Fristen vereinbaren, wird der Dienstleister in Absprache mit dem Auftraggeber zu Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und über den Stand der Arbeiten regelmäßig unterrichten.

§ 12 Haftung, Verjährung

(1) Der Dienstleister haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die eine Haftung aus ProdHaftG begründen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, und ferner nicht, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob pflichtwidriges Verhalten des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

(2) Die vom Haftungsausschluss ausgenommenen Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Haftung des Dienstleisters entfällt vollständig, falls der eingetretene Schaden auf die unrichtige Eingabe von Daten durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.

§ 13 Sonstiges

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Dienstleisters aus einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(2) Die Parteien sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Unter Kaufleuten gilt als Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Insbesondere ist der Dienstleister berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.